Gesetze / Coronavirus-Impfverordnung
CoronaImpfV§ 2 (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 42
Nach Gewicht
- SG Oldenburg (Oldenburg), 21.01.2021 – S 10 SV 1/21 ERZitiert von 11
- LG Halle, 28.02.2023 – 16 KLs 2/22, 16 KLs 905 Js 4537/21 (2/22)
- VG Stuttgart, 25.01.2021 – 16 K 193/21
- VG Gelsenkirchen, 25.01.2021 – 20 L 79/21Zitiert von 8
- VG Gelsenkirchen, 11.01.2021 – 20 L 1812/20Zitiert von 15
- VG Osnabrück, 04.03.2021 – 3 B 4/21Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.10.2025 – III ZR 180/24Haftung niedergelassener Ärzte für einen Impfschaden durch die Corona-Schutzimpfung - Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, PassivlegitimationZitiert von 3
- OVG Sachsen, 24.06.2025 – DGH 2/25
- VG Magdeburg, 22.10.2024 – 15 A 44/23 MD
42 Entscheidungen zu § 2 CoronaImpfV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 CoronaImpfV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 2 CoronaImpfV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.